Grundstücksrecht

„Frühjahrsputz im Grundbuch“

Der Bayerische Notarverein e.V. macht auf seiner Homepage auf das Folgende aufmerksam: „Wer eine Immobilie kauft, finanziert diese häufig mit einem Darlehen der Bank. Ist das Darlehen erst einmal abbezahlt, verschwinden die Sicherheiten für die Bank aber nicht automatisch aus dem Grundbuch. Sie stehen zu lassen, kann später zum Ärgernis[…]

Ab 01.01.2024 greift das MoPeG für die GbR

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Diese Änderungen betreffen insbesondere Immobiliengeschäfte. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des Gesellschaftsregisters, das von den Amtsgerichten geführt wird und zwingend für GbRs ist, die Rechte in[…]

Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen

Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de auf das Folgende aufmerksam: „Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Erbschaft- und[…]

BGH – Unbeschränkte Nutzung als Inhalt einer Grunddienstbarkeit?

Der BGH hat mit Beschluss vom 13.09.2018 (Az. V ZB 2/18) entschieden, dass die – nicht näher eingegrenzte – Nutzung einer auf dem dienenden Grundstück vorhandenen baulichen Anlage jedenfalls dann zulässiger Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein kann, wenn sich die Anlage nur auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks erstreckt und dem[…]