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K A N Z L E I
Wir sind eine etablierte Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit Sitz in Oberursel seit 1952 in Bürogemeinschaft. Unsere Mandanten schätzen unseren juristischen Fachverstand und unsere allzeit hervorragende Betreuung weit über die Grenzen Oberursels hinaus.

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Erbringung notarieller Dienstleistungen. Unser Fokus liegt dabei auf den Bereichen des Immobilienrechts, Erbrechts, Gesellschaftsrechts, Familienrechts, Umwandlungsrechts sowie der (familien-)unternehmerischen und privaten Vorsorge, Nachfolgeplanung und Nachfolgestrukturierung.

Die Bürogemeinschaft besteht aus Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner und Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner.

Zur Auftragserteilung mittels online ausfüllbaren, teilbaren und interaktiven Formularen zu den gängigsten notariellen Angelegenheiten (wie bspw. Immobilienkaufverträgen oder Vorsorgevollmachten) gelangen Sie hier.

WOLFGANG AUßNER
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht

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Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner ist in Oberursel (Taunus) aufgewachsen und zur Schule gegangen. Die erste und zweite juristische Staatsprüfung wurden in Frankfurt am Main abgelegt.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner steht auch nach seinem gesetzlich vorgegeben Ausscheiden aus dem Notaramt aufgrund des Erreichens der sog. Altersgrenze von Notaren für Besprechungen notarieller Angelegenheiten wie gewohnt mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung weiter zur Verfügung. Die Sachverhaltsermittlung, Vorbereitung, die Beurkundung sowie die Nachbereitung und Abwicklung von notariellen Angelegenheiten erfolgt aber stets durch Herrn Dr. Nils Außner in seiner Eigenschaft als Notar und dessen Team.

Rechtsanwaltliche Mandate werden seit dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Notaramt von Rechtsanwalt und Fachanwalt Wolfgang Außner nur noch in ausgewählten Fällen übernommen. Dies betrifft Fälle im Pflichtteilsrecht, der Testamentsanfechtung und der Auseinandersetzung (streitiger) Erbengemeinschaften.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner wird insb. bei urlaubsbedingter Abwesenheit zum Notarvertreter von Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner  bestellt.

Kurzvita von Wolfgang Außner:

  • Rechtsanwalt seit 1982 (Erstzulassung beim Amtsgericht Köln)
  • Nach Rückkehr von Köln nach Oberursel arbeitete er als Rechtsanwalt in der Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Crain
  • Die Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 1988. Seit Juni 2022 ist er Notar a.D. aufgrund Erreichens der Altersgrenze.
  • Seit dem Jahre 2006 ist er zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht.
  • Notariatsverwalter seines Notaramtes von 2022 bis 2023
  • Regelmäßige Bestellung zum Notarvertreter von Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner seit 2022

Dr. jur. NILS AUßNER
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner studierte und promovierte an der Goethe Universität Frankfurt aM und leistete sein Rechtsreferendariat in Frankfurt aM mit Stationen u.a. am Landgericht Frankfurt aM und der Staatsanwaltschaft Frankfurt aM ab. Während seiner Studienzeit war er Mitarbeiter an einem zivilrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl.

Im Jahr 2017 gratulierte das Hessische Ministerium der Justiz Dr. Nils Außner zu dem „ausgezeichneten Ergebnis“ in seiner juristischen Ausbildung und den sich daraus ergebenden Voraussetzungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst und bat Dr. Außner um eine Bewerbung für den höheren Justizdienst. 

Kurzvita von Dr. Nils Außner:

  • Rechtsanwalt seit 2016
  • Regelmäßig Notarvertreter von 2018 bis 2023
  • Notariatsverwalter von 2019 bis 2020 in Oberursel (Taunus)
  • Fachanwalt für Erbrecht seit 2020
  • Notar seit 2022 mit Amtssitz in Oberursel (Taunus)
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2025

Dr. Nils Außner ist Mitglied der folgenden Vereinigungen:

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Er ist zudem als Referent in der Fortbildung von Volljuristen, Rechtsanwälten und Notaren gefragt:

  • Juli 2025 – DAI-Event Erbrecht (in Travemünde)
  • November 2025 – Norddeutsches Erbrechtsforum (in Hamburg)
  • Vergangene Vorträge anzeigen
  • 12.05.2023 – 14. Deidesheimer Beratertage – Thema „Pflichtteilsansprüche bei Immobilienübertragung unter gemeinsamem Nießbrauchsvorbehalt
  • 24.10.2023 – ARGE Anwaltsnotariat – diverse gesellschaftsrechtliche Themen, insb. MoPeG, Auswirkung auf das Grundbuch, Regelung und Absicherung von Katastrophenfällen in Personengesellschaften insb. mittels Vollmachten

Er ist außerdem wissenschaftlich tätig, insb. auf dem Gebiet des Erb- und Pflichtteilsrechts und des digitalen Privatvermögens. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zum Gesellschaftsrecht. Im Folgenden ein Auszug seiner jüngeren Veröffentlichungen:

  • Anmerkung zu OLG München Beschl. v. 03.12.2024 – 33 W 1034/24, Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis“ (gemeinsam mit RAuNot Schönenberg-Wessel) in NJW 2025, 514
  • Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH“ in ZErb 2025, 13
  • Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil I: Personengesellschaften“ in ZErb 2024, 376
    Weitere Veröffentlichungen anzeigen
  • Pflichtteilsansprüche bei Immobilienübertragung unter gemeinsamem Nießbrauchsvorbehalt“ in ErbR 2024, 826 (Teil 1) und ErbR 2024, 910 (Teil 2)
  • Das Recht des pflichtteilsberechtigten Nichterben auf Hinzuziehung gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB“ (gemeinsam mit RAuNot Schönenberg-Wessel) ZErb 2024 in Heft 9 (Teil 1) und Heft 10 (Teil 2)
  • GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum Register“ in ZErb 2024, 128
  • Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR“ in ZErb 2024, 20
  • Gesellschaftsrecht im Erbfall – Der Tod eines Gesellschafters muss geregelt sein“ in ErbR 2022, 665
  • Zugang zu Telekommunikationsinhalten für Betreuer nach Inkrafttreten von § 4 TTDSG“ in ErbR 2022, 362
  • Pflichtteilsrecht in Bezug auf gekaufte Musik-, Film- und E-Book-Dateien“ in ErbR 2021, 370
  • Gekaufte Binärdateien klassischer urheberrechtlicher Werke im digitalen Nachlass – Überlegungen zur Vererbbarkeit von Musik-, Film- und E-Book-Dateien“ in ErbR 2021, 280
  • Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB – Zu den formellen Anforderungen an Inhalt und Umfang des vorzulegenden Nachlassverzeichnisses im Pflichtteilsrecht“ in ZErb 2021, 293
  • Formelle Anforderungen an das privatschriftliche Nachlassverzeichnis“ in ZEV 2020, 743
  • Erfüllung des Anspruchs auf Zugang zu geerbten Plattformkonten – Zugleich eine Auseinandersetzung mit dem US-amerikanischen RUFADA-Act“ in ErbR 2020, 598

Aktuelles

„Postmortale Vollmacht: Immobiliengeschäfte auch nach dem Tod abwickeln lassen“

Auf dem Informationsportal ratgeber-notar.de wird auf das Folgende aufmerksam gemacht: […] Transmortale oder postmortale Vollmachten eignen sich ideal, um die eigenen Angelegenheiten über den Tod hinaus gut geregelt zu wissen. Mit einer wirksam formulierten Vollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen die letzten Wünsche des Verstorbenen in dessen Sinne umsetzen. Ein[...] Weiterlesen

„Testament in der kinderlosen Ehe: Warum die richtige Absicherung wichtig ist“

Auf dem Informationsportal ratgeber-notar.de wird auf das Folgende aufmerksam gemacht: „[…] Viele Ehepaare ohne Kinder glauben, dass ein Testament überflüssig wäre und der überlebende Partner ohnehin das gesamte Erbe erhält. Das ist ein Trugschluss. Ohne Testament drohen dem hinterbliebenen Ehepartner unangenehme Überraschungen und rechtliche Komplikationen. Bei kinderloser Ehe erben Eltern[...] Weiterlesen

„Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können – Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen“

Das Informationsportal der Bundesnotarkammer „notar.de“ macht auf das Folgende Aufmerksam: „Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im[...] Weiterlesen

Tätigkeit

Notarielle Tätigkeit

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der notariellen Tätigkeit. Es werden deshalb alle notariellen Beurkundungen, Beglaubigungen und Beratungen für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen durchgeführt. Dazu gehören insbesondere

  • Grundstückskaufverträge (Online-Formular),
  • Immobilienkaufverträge (Online-Formular),
  • Grundschuldbestellungen,
  • Schenkungsverträge / Übergabeverträge (Online-Formular),
  • Nachfolgeregelungen und Nachfolgeplanung,
  • Testamente (Online-Formular),
  • Erbverträge (Online-Formular),
  • Pflichtteilsverzichtsverträge,
  • Erbauseinandersetzungen (Online-Formular),
  • Erbanteilsübertragungen, Erbanteilskäufe,
  • Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten , Patientenverfügungen, (Online-Formular),
  • Eheverträge (Online-Formular),
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Online-Formular),
  • Handelsregisteranmeldungen (Online-Formular),
  • Gründungen von Kapitalgesellschaften wie z.B. der GmbH (Online-Formular),
  • Gründungen von Personengesellschaften wie z.B. der Kommanditgesellschaft,
  • Gründung von sog. Familienpools,
  • Kapitalmaßnahmen wie z.B. Kapitalerhöhungen, (Online-Formular),
  • Umwandlungsmaßnahmen i.S.d. Umwandlungsrechts (wie z.B. Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung)  sowie
  • Unterschriftsbeglaubigungen (Online-Formular),

Dr. Nils Außner und sein Team stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den gesamten Prozess Ihrer notariellen Angelegenheit zu begleiten. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihren konkreten Sachverhalt.

 

Immobilienkaufverträge

Einer der Schwerpunkte der Kanzlei ist die Beratung und vollumfängliche Betreuung von Käufern und Verkäufern im Hinblick auf ihre Immobilienkaufverträge. Hierbei sind wir insbesondere beim Grundstücks-, Haus-, Wohnungs-, Geschäfts- sowie Erbbaurechtskauf stets Ihr fachkundiger Ansprechpartner.

Mehr erfahren zu unserer Serviceleistung beim Immobilienkauf

Der Kaufvertrag wird von uns gänzlich ausgearbeitet, überprüft, beurkundet und abgewickelt. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Einholung der gesetzlich erforderlichen behördlichen Zustimmungen und der Sicherstellung der Lastenfreiheit der Immobilie.

Die Grundschuldbestellungsurkunde und die Zweckbestimmungserklärungen werden durch uns im übereinstimmenden Interesse von Verkäufer, Käufer und finanzierendem Kreditinstitut beurkundet.

Sie erhalten durch uns eine notarielle Rundumbetreuung und den umfassenden notariellen Service von der Beratung bis zur lastenfreien Eigentumsumschreibung. Auf dem gesamten Weg der Immobilientransaktion stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Vermögensnachfolge / Vermögensstrukturierung

Ihre Vermögensnachfolge bedarf kompetente Beratung sowie weitsichtige und vollumfängliche Gestaltung; ansonsten können langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten die Folge sein. Im besonderen Fokus unserer Tätigkeit steht deshalb die Beratung und Gestaltung der konfliktvermeidenden Vermögensnachfolge Ihres privaten sowie unternehmerischen Vermögens. Aufgrund unserer umfassenden Expertise sowohl als notarielle Gestalter als auch als anwaltliche Forensiker können wir Sie zielgenau bei Ihrer individuellen Vermögensnachfolge unterstützen und familiären sowie unternehmerischen Konflikten vorbeugen.

Vollumfängliche Gestaltung

Je komplexer Ihre individuelle Ausgangslage ist, desto umfangreicher muss die Gestaltung sein, damit Regelungslücken vermieden werden. I.d.R. bedarf es der vollumfänglich aufeinander abgestimmten Gestaltung von Übertragungsverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Vollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Pflichtteilsverzichten sowohl auf Seiten der Übergeber als auch der Empfänger. Gerade auf der Empfängerseite sind i.d.R. zusätzliche absichernde Gestaltungen unter den Empfänger selbst aber auch mit deren Ehegatten und Kindern erforderlich.

Lebzeitige Vermögensübertragung

Die private sowie unternehmerische Vermögensnachfolge im Wege der sog. vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Vermögensübertragungen beispielsweise durch Schenkungen von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen insb. zur mehrfachen Ausnutzung der schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Freibeträge, zur Pflichtteilsreduzierung und -vermeidung, zur Zugriffsvermeidung des Sozialhilfeträgers, unter gleichzeitiger Absicherung der Übergeber insb. durch Nießbrauchrechte sowie Rückforderungsrechte für diverse Störfallsituationen gilt als Königsweg der Vermögensnachfolge.

Geschäftsunfähigkeit und Tod absichern

Stets sollte für die Situationen der Geschäftsunfähigkeit und des Todes Absicherung geschaffen werden. Dies erfordert die Gestaltung sowohl von (Vorsorge-)Vollmachten für den privaten sowie unternehmerischen Bereich als auch von Testamenten. Dies verhindert die unnötig verkomplizierende Involvierung des Betreuungsgerichts sowie die zeitraubende Beantragung von Erbscheinen.

Vorsorgende Eheverträge

Zur Absicherung des Vermögens im Falle einer Scheidung, insb. von Immobilien und Unternehmen, bedarf es individuell gestalteter vorsorgender Eheverträge, die im Falle einer Scheidung vermeiden, dass es zur Vermögensabwanderung an den ehemaligen Ehegatten oder die Insolvenz von Unternehmen aufgrund von Zugewinnausgleichsansprüchen kommt.

Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden

Der Pflichtteil ist die nahezu unentziehbare Mindestteilhabe eines enterbten Pflichtteilsberechtigten am Nachlass. Das Pflichtteilsrecht steht Kindern, Ehegatten sowie ggf. Eltern zu. Diese Mindestteilhabe lässt sich durch geschickte Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen sowie letztwilliger Verfügungen aber reduzieren und ggf. sogar vermeiden.

Minderjährige einbeziehn

Die Involvierung von minderjährigen Familienmitgliedern (Kinder, Enkelkinder, usw.) erschwert die ohnehin schon komplexe Situation der Vermögensnachfolge nochmals erheblich und erfordert bei lebzeitigen Übertragungen oftmals die Einbeziehung von Ergänzungspflegern und die Genehmigung des Familiengerichts. Je nach Vermögensstruktur, Vermögensgegenstand, Anzahl der Familienmitglieder und der Familienstämme sowie Alter des minderjährigen Familienmitgliedes kann sich die Einbeziehung von Minderjährigen bei der lebzeitigen Vermögensübertragung gewinnbringend auswirken oder deplatziert sein.

Familiengesellschaft / Familienpool

Zur dauerhaften Bündelung von privatem sowie unternehmerischem Vermögen kann sich zudem die Gründung von einer oder auch mehrerer Familiengesellschaften anbieten (oft auch Familienpool oder vermögensverwaltende Familiengesellschaft genannt). Mittels Familiengesellschaft kann eine Nachfolgegestaltung und Kontrolle über das Familienvermögen feiner und spezieller austariert werden, als es die direkte Übertragung von Eigentum ermöglicht. Ein besonderer Vorteil liegt in der Absicherung vor Zerschlagung und Zersplitterung des Familienvermögens. Allerdings ist eine derartige Gestaltung nicht für jede Familie geeignet. Es bedarf hier der Abwägung der verschiedenen Interessen innerhalb der Familie unter genauer Betrachtung der konkreten Vermögensstruktur. Möglicherweise sind auch nur einzelne Vermögenswerte, wie bspw. Mehrparteienhäuser, mittels Familiengesellschaft zu halten, während andere Vermögensgegenstände bewusst an einzelne Familienmitglieder alleine übertragen werden.

Influencer

Herr Notar Dr. Nils Außner hat zu dem Thema „Rechtliche Aspekte des digitalen Privatvermögens“ umfassend rechtsvergleichend promoviert und in Fachzeitschriften zu dem Themenkomplex des digitalen Privatvermögens mehrfach veröffentlicht. Die besondere Vermögensstruktur von sog. Influencern, die durch monetarisierte Accounts auf Social-Media-Plattformen geprägt ist, ist ihm somit bestens vertraut, sodass er auch in diesem „jungen“ Rechtsgebiet beratend und gestaltend unterstützen kann. Eine besondere Herausforderung stellt gerade in diesem Bereich die erhebliche Vermischung von privatem und unternehmerischem Vermögen dar. Vielfach beginnen gerade junge Menschen bloß aus Spaß mit dem Teilen ihres Alltags auf diversen Social-Media-Plattformen. Durch Können aber auch glückliche Umstände, entwickelt sich das einstige Hobby zur primären Einnahmequelle. Die Linien zwischen Privatperson und Unternehmer sind zu diesem Zeitpunkt i.d.R. längst verwischt. Hier bedarf es zeitnah der klaren Strukturierung und Absicherung der privaten und unternehmerischen Vermögenssphären.

Die fachkundige Unterstützung durch einen erfahrenen und spezialisierten Juristen ist in dem sensiblen Bereich der Vermögensnachfolge und Vermögensstrukturierung unerlässlich, da ansonsten Verknüpfungen leicht übersehen sowie notwendige Elemente und flankierende Sicherungsmaßnahmen nicht gestaltet werden.

Anwaltliche Tätigkeit

Die Schwerpunkte von Dr. Nils Außner als Rechtsanwalt liegen im Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Dies spiegelt sich auch in den erworbenen Bezeichnungen Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wider. Die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ und „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ wurde Dr. Nils Außner durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten verliehen. Diese spezialisierte Ausrichtung sichert eine dauerhaft hohe Qualität der rechtlichen Dienstleistung bei Beratung und Vertretung. Der Fokus liegt auf der Durchsetzung und Abwehr des Pflichtteilsrechts sowie im Führen, Abwehren und Auflösen von Gesellschafterstreitigkeiten vor allem in Familiengesellschaften.

Erbrecht / Pflichtteilsrecht

Im Erbrecht berät und vertritt Dr. Nils Außner anwaltlich insbesondere Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Pflichtteilsberechtigte.

Den besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Geltendmachung aber auch die Abwehr von Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht wie z.B. Pflichtteilsergänzungsansprüche. In diesem Bereich hat Dr. Außner mehrfach in Fachzeitschriften veröffentlicht und ist als Referent für Volljuristen gefragt.

Daneben sind die Auslegung sowie Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Unterstützung bei der (streitigen) Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften relevante Tätigkeitsbereiche.

Ein wiederkehrendes Thema in diesem Bereich stellt die rechtliche Aufarbeitung des (zunehmenden) Missbrauchs von Bankvollmachten sowie Generalvollmachten dar.

Gesellschaftsrecht

Zudem berät und vertritt Dr. Nils Außner im Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht. Hier sind Gesellschafter sowie Geschäftsführer insbesondere in Streitigkeiten unter Gesellschaftern (sog. Gesellschafterstreit) sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften (insb. der GmbH) sowie in Streitigkeiten mit Geschäftsführern zu beraten und zu vertreten.

Familienunternehmen

Oftmals verzahnen sich das Erb- und Gesellschaftsrecht in der Praxis von Dr. Nils Außner dergestalt, dass Erben von Familienunternehmen in Streitigkeiten mit den Organen sowie Mitgesellschaftern des geerbten Familienunternehmens zu beraten und zu vertreten sind.

Handelsrecht

Darüber hinaus berät und vertritt Dr. Nils Außner Unternehmen und Geschäftsführer im Handelsrecht, insb. in Streitigkeiten aus Handelskäufen und Kaufmännischen Bestätigungsschreiben.

Die Übernahme von Mandanten erfolgt aufgrund hoher Nachfrage aus dem gesamten Bundesgebiet nur in ausgewählten Fällen. Sie erhalten von Dr. Außner aber stets eine fachkundige und Ihre Erfolgsaussichten vollumfänglich auslotende Einschätzung Ihres Sachverhaltes. Auch für die Einholung einer Zweitmeinung steht Ihnen Dr. Außner gerne zur Verfügung.

Mitarbeiter

Ein wesentlicher Pfeiler der Kanzlei, insbesondere bei notarieller Tätigkeit, stellen unsere gut ausgebildeten und durch langjährige  Kanzleizugehörigkeit sehr erfahrenen Mitarbeiter dar. Auch hier setzen wir auf eine regelmäßige Schulung, Weiterbildung und Spezialisierung, welche unseren Mandanten eine stets hohe Qualität unserer Leistung garantiert.

Zur Verstärkung seines Teams sucht Dr. Nils Außner zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d) (Vollzeit/Teilzeit) mit Tätigkeitsschwerpunkt im Notariatsbereich sowie einen Notarfachwirt (m/w/d) (Vollzeit/Teilzeit) sowie eine allgemeine Bürokraft (m/w/d) (für drei Nachmittage in der Woche, jeweils von 14:00-18:00 Uhr).

Wenn Sie daran interessiert sind dem Team von Dr. Nils Außner beizutreten, besuchen Sie Karriere.

Kontakt

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie können sich mit uns postalisch, telefonisch und per E-Mail in Verbindung setzen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in einem Videocall zur Verfügung.

Der Zugang zu den klimatisierten Räumen der Kanzlei ist barrierefrei.

Öffentliche Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Das Parkhaus „Stadthalle“ (Rathauspl. 1, 61440 Oberursel) befindet sich gegenüber der Kanzlei.

Kanzlei Außner – Bürogemeinschaft
Oberhöchstadter Straße 10, 1. Stock
D – 61440 Oberursel/Ts.
Telefon: 06171 – 91 93 10
Telefax: 06171 – 91 93 11 0
E-Mail: kanzlei@aussner.de

Hinweis: Sollten Sie bereits ein konkretes notarielles Anliegen haben, so bitten wir Sie, eines unserer Online-Formulare für Ihre Kontaktanfrage zu nutzen.