
K A N Z L E I
Wir sind eine etablierte Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit Sitz in Oberursel seit 1952 in Bürogemeinschaft. Unsere Mandanten schätzen unseren juristischen Fachverstand und unsere allzeit hervorragende Betreuung weit über die Grenzen Oberursels hinaus.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Erbringung notarieller Dienstleistungen. Unser Fokus liegt dabei auf der Gestaltung und Abwicklung von Urkunden in den Bereichen des Kaufvertrages, Übertragungsvertrages, Überlassungsvertrages, Schenkungsvertrages sowie der Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Gesellschaftsverträgen und somit insb. im Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Umwandlungsrecht sowie der (familien-)unternehmerischen und privaten Vorsorge, Nachfolgeplanung und Nachfolgestrukturierung.
Die Bürogemeinschaft besteht aus Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner und Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner.
Zur Auftragserteilung mittels online ausfüllbaren, teilbaren und interaktiven Formularen zu den gängigsten notariellen Angelegenheiten (wie bspw. Immobilienkaufverträgen oder Vorsorgevollmachten) gelangen Sie hier.

Dr. jur. NILS AUßNER
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner studierte und promovierte an der Goethe Universität Frankfurt aM und leistete sein Rechtsreferendariat in Frankfurt aM mit Stationen u.a. am Landgericht Frankfurt aM und der Staatsanwaltschaft Frankfurt aM ab. Während seiner Studienzeit war er Mitarbeiter an einem zivilrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl.
Im Jahr 2017 gratulierte das Hessische Ministerium der Justiz Dr. Nils Außner zu dem „ausgezeichneten Ergebnis“ in seiner juristischen Ausbildung und den sich daraus ergebenden Voraussetzungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst und bat Dr. Außner um eine Bewerbung für den höheren Justizdienst.
Kurzvita von Dr. Nils Außner:
- Rechtsanwalt seit 2016
- Regelmäßig Notarvertreter von 2018 bis 2023
- Notariatsverwalter von 2019 bis 2020 in Oberursel (Taunus)
- Fachanwalt für Erbrecht seit 2020
- Notar seit 2022 mit Amtssitz in Oberursel (Taunus)
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2025
- Wissenschaftlicher Beirat der „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb) seit 2025
Dr. Nils Außner ist Mitglied der folgenden Vereinigungen:
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Er ist als Referent in der Fortbildung von Volljuristen, Rechtsanwälten und Notaren gefragt. Ein Auszug vergangener Vorträge:
- 23.07. bis 25.07.2025 – DAIvent an der Ostsee: Erbrecht (in Travemünde) – mit Themen zum Pflichtteilsrecht, insb. Zuziehungsrecht sowie Pflichtteilsrecht bei Immobilienübertragungen
- 24.10.2023 – ARGE Anwaltsnotariat – diverse gesellschaftsrechtliche Themen, insb. MoPeG, Auswirkung auf das Grundbuch, Regelung und Absicherung von Katastrophenfällen in Personengesellschaften insb. mittels Vollmachten
- 12.05.2023 – 14. Deidesheimer Beratertage – Thema „Pflichtteilsansprüche bei Immobilienübertragung unter gemeinsamem Nießbrauchsvorbehalt„
Vergangene Vorträge anzeigen
Er ist wissenschaftlich tätig, insb. auf dem Gebiet des Erb- und Pflichtteilsrechts und des digitalen Privatvermögens. Zudem veröffentlicht er regelmäßig zum Gesellschaftsrecht. Im Folgenden ein Auszug seiner jüngeren Veröffentlichungen:
- „Vererbung der GmbH-Geschäftsführerhaftung – Ein wenig beachtetes Problem besonders in Familienunternehmen sowie bei Fremdgeschäftsführung“ in ZErb 2025, 378 [Praxishinweis von Dr. Außner: Geschäftsführer haben ihr Privatvermögen derart abzusichern und mithin zu strukturieren, dass es vor privater Haftung aufgrund von Fehlern bei der Geschäftsführung sicher ist.]
- „Erbteilsverfügungen in Bezug auf Beteiligungen an Personengesellschaften sowie GmbH-Anteile und Einzelunternehmen“ in „Analog und Digital – Gestaltungspraxis und Lehre in Zeiten des Umbruchs – Gedenkschrift für Jan Eickelberg“, 1 – 10
- „Anmerkung zu OLG München Beschl. v. 03.12.2024 – 33 W 1034/24, Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis“ (gemeinsam mit RAuNot Schönenberg-Wessel) in NJW 2025, 514
- „Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH“ in ZErb 2025, 13
- „Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil I: Personengesellschaften“ in ZErb 2024, 376
Weitere Veröffentlichungen anzeigen
- „Pflichtteilsansprüche bei Immobilienübertragung unter gemeinsamem Nießbrauchsvorbehalt“ in ErbR 2024, 826 (Teil 1) und ErbR 2024, 910 (Teil 2)
- „Das Recht des pflichtteilsberechtigten Nichterben auf Hinzuziehung gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB“ (gemeinsam mit RAuNot Schönenberg-Wessel) ZErb 2024 in Heft 9 (Teil 1) und Heft 10 (Teil 2)
- „GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum Register“ in ZErb 2024, 128
- „Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR“ in ZErb 2024, 20
- „Gesellschaftsrecht im Erbfall – Der Tod eines Gesellschafters muss geregelt sein“ in ErbR 2022, 665
- „Zugang zu Telekommunikationsinhalten für Betreuer nach Inkrafttreten von § 4 TTDSG“ in ErbR 2022, 362
- „Pflichtteilsrecht in Bezug auf gekaufte Musik-, Film- und E-Book-Dateien“ in ErbR 2021, 370
- „Gekaufte Binärdateien klassischer urheberrechtlicher Werke im digitalen Nachlass – Überlegungen zur Vererbbarkeit von Musik-, Film- und E-Book-Dateien“ in ErbR 2021, 280
- „Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB – Zu den formellen Anforderungen an Inhalt und Umfang des vorzulegenden Nachlassverzeichnisses im Pflichtteilsrecht“ in ZErb 2021, 293
- „Formelle Anforderungen an das privatschriftliche Nachlassverzeichnis“ in ZEV 2020, 743
- „Erfüllung des Anspruchs auf Zugang zu geerbten Plattformkonten – Zugleich eine Auseinandersetzung mit dem US-amerikanischen RUFADA-Act“ in ErbR 2020, 598
- „Pflichtteilsansprüche bei Immobilienübertragung unter gemeinsamem Nießbrauchsvorbehalt“ in ErbR 2024, 826 (Teil 1) und ErbR 2024, 910 (Teil 2)

WOLFGANG AUßNER
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner ist in Oberursel (Taunus) aufgewachsen und zur Schule gegangen. Die erste und zweite juristische Staatsprüfung wurden in Frankfurt am Main abgelegt.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner steht auch nach seinem gesetzlich vorgegeben Ausscheiden aus dem Notaramt aufgrund des Erreichens der sog. Altersgrenze von Notaren für Besprechungen notarieller Angelegenheiten wie gewohnt mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung weiter zur Verfügung. Die Sachverhaltsermittlung, Vorbereitung, die Beurkundung sowie die Nachbereitung und Abwicklung von notariellen Angelegenheiten erfolgt aber stets durch Herrn Dr. Nils Außner in seiner Eigenschaft als Notar und dessen Team.
Rechtsanwaltliche Mandate werden seit dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Notaramt von Rechtsanwalt und Fachanwalt Wolfgang Außner nur noch in ausgewählten Fällen übernommen. Dies betrifft Fälle im Pflichtteilsrecht, der Testamentsanfechtung und der Auseinandersetzung (streitiger) Erbengemeinschaften.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner wird insb. bei urlaubsbedingter Abwesenheit zum Notarvertreter von Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner bestellt.
Kurzvita von Wolfgang Außner:
- Rechtsanwalt seit 1982 (Erstzulassung beim Amtsgericht Köln)
- Nach Rückkehr von Köln nach Oberursel arbeitete er als Rechtsanwalt in der Kanzlei von Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Crain
- Die Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 1988. Seit Juni 2022 ist er Notar a.D. aufgrund Erreichens der Altersgrenze.
- Seit dem Jahre 2006 ist er zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht.
- Notariatsverwalter seines Notaramtes von 2022 bis 2023
- Regelmäßige Bestellung zum Notarvertreter von Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner seit 2022
