
Wir sind eine etablierte Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit Sitz in Oberursel seit 1952 in Bürogemeinschaft. Unsere Mandanten schätzen unseren juristischen Fachverstand und unsere allzeit hervorragende Betreuung weit über die Grenzen Oberursels hinaus.
Die Bürogemeinschaft besteht aus Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner und Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Außner ist in Oberursel (Taunus) aufgewachsen und zur Schule gegangen. Die erste und zweite juristische Staatsprüfung wurden in Frankfurt am Main abgelegt.
Kurzvita von Wolfgang Außner:
- Rechtsanwalt seit 1982 (Erstzulassung beim Amtsgericht Köln).
- Nach Rückkehr von Köln nach Oberursel arbeitet er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Ernst Crain (Rechtsanwalt und Notar).
- Die Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 1988.
- Seit dem Jahre 2006 ist er zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht.

Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner studierte und promovierte an der Goethe Universität Frankfurt aM und leistete sein Rechtsreferendariat in Frankfurt aM mit Stationen u.a. am Landgericht Frankfurt aM und der Staatsanwaltschaft Frankfurt aM ab. Während seiner Studienzeit war er Mitarbeiter an einem Lehrstuhl.
Im Jahr 2017 gratulierte das Hessische Ministerium der Justiz Dr. Nils Außner zu dem „ausgezeichneten Ergebnis“ in seiner juristischen Ausbildung und den sich daraus ergebenden Voraussetzungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst und bat Dr. Außner um eine Bewerbung für den höheren Justizdienst.
Kurzvita von Dr. Nils Außner:
- Rechtsanwalt seit 2016
- Regelmäßig Notarvertreter seit 2018
- Notariatsverwalter von 2019 bis 2020 in Oberursel (Taunus)
- Fachanwalt für Erbrecht seit 2020
- Notar seit 2022 mit Amtssitz in Oberursel (Taunus)
Dr. Nils Außner ist Mitglied der folgenden Vereinigungen:
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Er ist zudem als Referent in der Fortbildung von Volljuristen, Rechtsanwälten und Notaren gefragt. Am 12.05.2023 hat er an den 14. Deidesheimer Beratertagen vorgetragen und diskutiert zu dem Thema „Pflichtteilsansprüche bei Immobilienübertragung unter gemeinsamem Nießbrauchsvorbehalt„. Im Oktober 2023 wird er zum Gesellschaftsrecht referieren.
Er ist außerdem wissenschaftlich tätig, insb. auf dem Gebiet des Erbrechts und des digitalen Privatvermögens, und wird zitiert ua in bedeutenden Kommentaren zum Zivilrecht wie zB dem Grüneberg (vormals Palandt), Staudinger, MüKoBGB, BeckOK BGB, BeckOGK BGB, Burandt/Rojahn.
Als (Mit-)Autor des im Juli 2023 im Deutschen Notarverlag erscheinenden neuen BNotO-Kommentars verantwortet er u.a. die §§ 8, 9, 20 BNotO.
Im Folgenden ein Auszug seiner jüngeren Veröffentlichungen:
„Gesellschaftsrecht im Erbfall – Der Tod eines Gesellschafters muss geregelt sein“ in ErbR 2022, 665
„Zugang zu Telekommunikationsinhalten für Betreuer nach Inkrafttreten von § 4 TTDSG“ in ErbR 2022, 362
„Pflichtteilsrecht in Bezug auf gekaufte Musik-, Film- und E-Book-Dateien“ in ErbR 2021, 370
„Gekaufte Binärdateien klassischer urheberrechtlicher Werke im digitalen Nachlass – Überlegungen zur Vererbbarkeit von Musik-, Film- und E-Book-Dateien“ in ErbR 2021, 280
„Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB – Zu den formellen Anforderungen an Inhalt und Umfang des vorzulegenden Nachlassverzeichnisses im Pflichtteilsrecht“ in ZErb 2021, 293
„Formelle Anforderungen an das privatschriftliche Nachlassverzeichnis“ in ZEV 2020, 743
„Erfüllung des Anspruchs auf Zugang zu geerbten Plattformkonten – Zugleich eine Auseinandersetzung mit dem US-amerikanischen RUFADA-Act“ in ErbR 2020, 598
Aktuelles
„Erbfolge bleibt bis zur Scheidung oder Neuregelung bestehen“
Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de u.a. auf das Folgende aufmerksam: „Wenn sich Ehepaare trennen, möchten sie einander in aller Regel auch nichts mehr vererben. Die Scheidung ist jedoch frühestens nach einem Jahr möglich. Verstirbt einer der Ex-Partner innerhalb dieser Zeit, besteht der gesetzliche Erbanspruch weiterhin. Das gesetzliche Erbrecht[...] Weiterlesen
„Letztwillige Verfügung beim Notar ist die beste Lösung“
Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de u.a. auf das Folgende aufmerksam: „Ein Erbschein ermöglicht die Abwicklung zahlreicher Rechtsgeschäfte, ist jedoch kein letztgültiger Beleg eines rechtmäßigen Erbanspruchs und kann daher auch wieder eingezogen werden, wenn sich später eine andere Erbfolge herausstellt. Im Idealfall sorgen Erblasser daher frühzeitig mit einem notariellen[...] Weiterlesen
Tätigkeit

Notarielle Tätigkeit
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der notariellen Tätigkeit. Es werden deshalb alle in einem Notariat anfallenden Beurkundungen, Beglaubigungen und Beratungen für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen durchgeführt. Dazu gehören insbesondere
- Grundstückskaufverträge,
- Immobilienkaufverträge,
- Grundschuldbestellungen,
- Übergabeverträge,
- Schenkungsverträge,
- Nachfolgeregelungen und Nachfolgeplanung,
- Testamente,
- Erbverträge,
- Pflichtteilsverzichtsverträge,
- Erbauseinandersetzungen,
- Erbanteilsübertragungen, Erbanteilskäufe,
- Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten , Patientenverfügungen,
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Handelsregisteranmeldungen,
- Gründungen von Kapitalgesellschaften wie z.B. der GmbH,
- Gründungen von Personengesellschaften wie z.B. der Kommanditgesellschaft,
- Gründung von sog. Familienpools,
- Kapitalmaßnahmen wie z.B. Kapitalerhöhungen,
- Umwandlungsmaßnahmen i.S.d. Umwandlungsrechts (wie z.B. Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung) sowie
- Unterschriftsbeglaubigungen.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihren konkreten Sachverhalt.

Anwaltliche Tätigkeit
Die Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit ist zivilrechtlich. Der Schwerpunkt liegt im Erbrecht, dies spiegelt sich auch in dem erworbenen Fachanwalt für Erbrecht wider. Diese spezialisierte Ausrichtung sichert eine dauerhaft hohe Qualität der rechtlichen Dienstleistung bei Beratung und Vertretung. Zudem werden die mit diesem Themengebiet eng zusammenliegenden Rechtsgebiete des Gesellschafts-, Immobilien-, Vertrags- und Familienrechts behandelt.
Im Erbrecht beraten und vertreten wir anwaltlich umfassend insbesondere Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Pflichtteilsberechtigte. Insbesondere geht es dabei um die Geltendmachung aber auch die Abwehr von Ansprüchen des Pflichtteilsrecht wie z.B. Pflichtteilsergänzungsansprüche, die Anfechtung von Testamenten, aber auch die Unterstützung bei der (streitigen) Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Ein wiederkehrendes Thema stellt insofern auch der Missbrauch von Bankvollmachten sowie Generalvollmachten dar.
Zudem kommt es im Rahmen der erbrechtlichen Beratung und Vertretung immer wieder zu Überschneidungen mit dem Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht. Hier sind Erben insbesondere in Streitigkeiten unter Gesellschaftern (sog. Gesellschafterstreit) sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften (insb. der GmbH) sowie in Streitigkeiten mit Geschäftsführern zu beraten und zu vertreten.
Mitarbeiter
Ein wesentlicher Pfeiler der Kanzlei, insbesondere bei notarieller Tätigkeit, stellen unsere gut ausgebildeten und durch langjährige Kanzleizugehörigkeit sehr erfahrenen Mitarbeiter dar. Auch hier setzen wir auf eine regelmäßige Schulung, Weiterbildung und Spezialisierung, welche unseren Mandanten eine stets hohe Qualität unserer Leistung garantiert.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d) (Vollzeit/Teilzeit) mit Tätigkeitsschwerpunkt im Notariatsbereich sowie einen Notarfachwirt (m/w/d) (Vollzeit/Teilzeit) sowie eine allgemeine Bürokraft (m/w/d) (für drei Nachmittage in der Woche, jeweils von 14:00-18:00 Uhr).
Wenn Sie an einer Beschäftigung in unserer Kanzlei interessiert sind, besuchen Sie Karriere.
Kooperation
ACHIM J. PFAFF
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Kumeliusstraße 30, 61440 Oberursel
www.rapfaff.de
CHRISTOPH BODENSEH
Rechtsanwalt
Oberhöchstadter Straße 10, 61440 Oberursel
Schwerpunkte: Mietrecht, Verkehrsunfallrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht
Kontakt
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie können sich mit uns postalisch, telefonisch und per E-Mail in Verbindung setzen.
Der Zugang zu unseren Räumen ist barrierefrei.
Öffentliche Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Das Parkhaus „Statdhalle“ (Rathauspl. 1, 61440 Oberursel) befindet sich gegenüber unserer Kanzlei.
Kanzlei Außner
Oberhöchstadter Straße 10
D – 61440 Oberursel/Ts.
Telefon: 06171 – 91 93 10
Telefax: 06171 – 91 93 11 0
E-Mail: kanzlei@aussner.de
Rechtsanwaltszweigstelle von Wolfgang Außner:
Kumeliusstraße 30
D – 61440 Oberursel/Ts.
Telefon: 06171 – 62 79 0
Telefax: 06171 – 57 13 0