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BGH – Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung

Der BGH hat mit Urteil vom 24.01.2020 (Az. V ZR 155/18) entschieden, dass in einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nach dem BGB außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen kann, nicht aber durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung unter Grundstücksnachbarn.

Dr. Nils Außner, RA & FA ErbR