„Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können – Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen“
Das Informationsportal der Bundesnotarkammer „notar.de“ macht auf das Folgende Aufmerksam: „Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im[…]