Notarielle General- und Vorsorgevollmacht
Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de auf das Folgende aufmerksam: Weiterhin ist nur durch „die umfassende und selbstbestimmte Regelung der eigenen Angelegenheiten in einer General- und Vorsorgevollmacht eine dauerhafte und umfassende Vertretung ermöglicht, die im Regelfall eine Betreuerbestellung entbehrlich macht. „Nur mithilfe der notariellen General- und Vorsorgevollmacht ist der[…]