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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner nunmehr auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ führen darf. Die Bezeichnung wurde Herrn Dr. Nils Außner durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten verliehen. Somit ist er Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.