BGH – Unbeschränkte Nutzung als Inhalt einer Grunddienstbarkeit?
Der BGH hat mit Beschluss vom 13.09.2018 (Az. V ZB 2/18) entschieden, dass die – nicht näher eingegrenzte – Nutzung einer auf dem dienenden Grundstück vorhandenen baulichen Anlage jedenfalls dann zulässiger Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein kann, wenn sich die Anlage nur auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks erstreckt und dem[…]