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OLG Düsseldorf – zum Inhalt notarieller Nachlassverzeichnisse

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10.09.2019 (Az. I-7 W 29/19) zu dem Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Pflichtteilsrecht entschieden:

Demnach müssen der Auskunftsanspruch und der Wertermittlungsanspruch streng voneinander unterschieden werden. Der Notar hat im notariellen Nachlassverzeichnis keine Werte der Nachlassgegenstände zu ermitteln, sondern die Beschaffenheit und/oder wertbildenden Faktoren aufzuzeigen. Der vom Notar zu überprüfende Zeitraum vor dem Todesfall auf (mögliche) unentgeltliche Zuwendungen, ist vom Einzelfall abhängig. Etwaige Fristen aus einem Auskunftstitel sind vom Notar zu beachten.

Anmerkung: Der Notar hat folglich keine umfassende abstrakt-generelle Erforschung des Nachlasses vorzunehmen.

Nils Außner, Rechtsanwalt