„Berliner Testament: Schlusserben können böse Überraschung erleben“
Auf dem Informationsportal ratgeber-notar.de wird auf das Folgende aufmerksam gemacht: „[…] Das Berliner Testament ist eine wechselseitige Verfügung und bindet Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ein Leben lang. Verstirbt einer der beiden, kann der andere das Testament nicht mehr ändern. Das kann zum Problem werden, wenn die Schlusserben nicht die Erwartungen[…]