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OLG Brandenburg – Testamentskopie als Nachweis der wirksamen Testamentserrichtung

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 5.09.2019 (Az. 3 W 79/18) entschieden, dass ein Testament, dass lediglich in Form einer Fotokopie vorliegt, die von einer eingescannten Bilddatei gefertigt wurde, nicht den Schluss zulässt, die Verfasser hätten das Original später vernichtet, weil sie an dessen Inhalt nicht mehr festhalten wollten.

Die Wirksamkeit eines Testaments sei nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Wollen und Zutun der Erblasser vernichtet worden oder verloren gegangen ist. In einem solchen Fall könnten Errichtung und Inhalt des Testamentes mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden.

Dr. Nils Außner, Rechtsanwalt