Vermögensnachfolge / Vermögensstrukturierung
Ihre Vermögensnachfolge bedarf kompetente Beratung sowie weitsichtige und vollumfängliche Gestaltung; ansonsten können langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten die Folge sein. Im besonderen Fokus unserer Tätigkeit steht deshalb die Beratung und Gestaltung der konfliktvermeidenden Vermögensnachfolge Ihres privaten sowie unternehmerischen Vermögens. Aufgrund unserer umfassenden Expertise sowohl als notarielle Gestalter als auch als anwaltliche Forensiker können wir Sie zielgenau bei Ihrer individuellen Vermögensnachfolge unterstützen und familiären sowie unternehmerischen Konflikten vorbeugen.
Je komplexer Ihre individuelle Ausgangslage ist, desto umfangreicher muss die Gestaltung sein, damit Regelungslücken vermieden werden. I.d.R. bedarf es der vollumfänglich aufeinander abgestimmten Gestaltung von Übertragungsverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Vollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Pflichtteilsverzichten sowohl auf Seiten der Übergeber als auch der Empfänger. Gerade auf der Empfängerseite sind i.d.R. zusätzliche absichernde Gestaltungen unter den Empfänger selbst aber auch mit deren Ehegatten und Kindern erforderlich.Vollumfängliche Gestaltung ▼
Die private sowie unternehmerische Vermögensnachfolge im Wege der sog. vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Vermögensübertragungen beispielsweise durch Schenkungen von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen insb. zur mehrfachen Ausnutzung der schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Freibeträge, zur Pflichtteilsreduzierung und -vermeidung, zur Zugriffsvermeidung des Sozialhilfeträgers, unter gleichzeitiger Absicherung der Übergeber insb. durch Nießbrauchrechte sowie Rückforderungsrechte für diverse Störfallsituationen gilt als Königsweg der Vermögensnachfolge.Lebzeitige Vermögensübertragung ▼
Stets sollte für die Situationen der Geschäftsunfähigkeit und des Todes Absicherung geschaffen werden. Dies erfordert die Gestaltung sowohl von (Vorsorge-)Vollmachten für den privaten sowie unternehmerischen Bereich als auch von Testamenten. Dies verhindert die unnötig verkomplizierende Involvierung des Betreuungsgerichts sowie die zeitraubende Beantragung von Erbscheinen.Geschäftsunfähigkeit und Tod absichern ▼
Zur Absicherung des Vermögens im Falle einer Scheidung, insb. von Immobilien und Unternehmen, bedarf es individuell gestalteter vorsorgender Eheverträge, die im Falle einer Scheidung vermeiden, dass es zur Vermögensabwanderung an den ehemaligen Ehegatten oder die Insolvenz von Unternehmen aufgrund von Zugewinnausgleichsansprüchen kommt.Vorsorgende Eheverträge ▼
Der Pflichtteil ist die nahezu unentziehbare Mindestteilhabe eines enterbten Pflichtteilsberechtigten am Nachlass. Das Pflichtteilsrecht steht Kindern, Ehegatten sowie ggf. Eltern zu. Diese Mindestteilhabe lässt sich durch geschickte Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen sowie letztwilliger Verfügungen aber reduzieren und ggf. sogar vermeiden.Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden ▼
Die Involvierung von minderjährigen Familienmitgliedern (Kinder, Enkelkinder, usw.) erschwert die ohnehin schon komplexe Situation der Vermögensnachfolge nochmals erheblich und erfordert bei lebzeitigen Übertragungen oftmals die Einbeziehung von Ergänzungspflegern und die Genehmigung des Familiengerichts. Je nach Vermögensstruktur, Vermögensgegenstand, Anzahl der Familienmitglieder und der Familienstämme sowie Alter des minderjährigen Familienmitgliedes kann sich die Einbeziehung von Minderjährigen bei der lebzeitigen Vermögensübertragung gewinnbringend auswirken oder deplatziert sein.Minderjährige einbeziehn ▼
Zur dauerhaften Bündelung von privatem sowie unternehmerischem Vermögen kann sich zudem die Gründung von einer oder auch mehrerer Familiengesellschaften anbieten (oft auch Familienpool oder vermögensverwaltende Familiengesellschaft genannt). Mittels Familiengesellschaft kann eine Nachfolgegestaltung und Kontrolle über das Familienvermögen feiner und spezieller austariert werden, als es die direkte Übertragung von Eigentum ermöglicht. Ein besonderer Vorteil liegt in der Absicherung vor Zerschlagung und Zersplitterung des Familienvermögens. Allerdings ist eine derartige Gestaltung nicht für jede Familie geeignet. Es bedarf hier der Abwägung der verschiedenen Interessen innerhalb der Familie unter genauer Betrachtung der konkreten Vermögensstruktur. Möglicherweise sind auch nur einzelne Vermögenswerte, wie bspw. Mehrparteienhäuser, mittels Familiengesellschaft zu halten, während andere Vermögensgegenstände bewusst an einzelne Familienmitglieder alleine übertragen werden.Familiengesellschaft / Familienpool ▼
Herr Notar Dr. Nils Außner hat zu dem Thema „Rechtliche Aspekte des digitalen Privatvermögens“ umfassend rechtsvergleichend promoviert und in Fachzeitschriften zu dem Themenkomplex des digitalen Privatvermögens mehrfach veröffentlicht. Die besondere Vermögensstruktur von sog. Influencern, die durch monetarisierte Accounts auf Social-Media-Plattformen geprägt ist, ist ihm somit bestens vertraut, sodass er auch in diesem „jungen“ Rechtsgebiet beratend und gestaltend unterstützen kann. Eine besondere Herausforderung stellt gerade in diesem Bereich die erhebliche Vermischung von privatem und unternehmerischem Vermögen dar. Vielfach beginnen gerade junge Menschen bloß aus Spaß mit dem Teilen ihres Alltags auf diversen Social-Media-Plattformen. Durch Können aber auch glückliche Umstände, entwickelt sich das einstige Hobby zur primären Einnahmequelle. Die Linien zwischen Privatperson und Unternehmer sind zu diesem Zeitpunkt i.d.R. längst verwischt. Hier bedarf es zeitnah der klaren Strukturierung und Absicherung der privaten und unternehmerischen Vermögenssphären.Influencer ▼
Die fachkundige Unterstützung durch einen erfahrenen und spezialisierten Juristen ist in dem sensiblen Bereich der Vermögensnachfolge und Vermögensstrukturierung unerlässlich, da ansonsten Verknüpfungen leicht übersehen sowie notwendige Elemente und flankierende Sicherungsmaßnahmen nicht gestaltet werden.