Anwaltliche Tätigkeit
Die Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit ist zivilrechtlich. Der Schwerpunkt liegt im Erbrecht, dies spiegelt sich auch in dem erworbenen Fachanwalt für Erbrecht wider. Diese spezialisierte Ausrichtung sichert eine dauerhaft hohe Qualität der rechtlichen Dienstleistung bei Beratung und Vertretung. Zudem werden die mit diesem Themengebiet eng zusammenliegenden Rechtsgebiete des Gesellschafts-, Immobilien-, Vertrags- und Familienrechts behandelt.
Im Erbrecht beraten und vertreten wir anwaltlich umfassend insbesondere Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Pflichtteilsberechtigte. Insbesondere geht es dabei um die Geltendmachung aber auch die Abwehr von Ansprüchen des Pflichtteilsrecht wie z.B. Pflichtteilsergänzungsansprüche, die Anfechtung von Testamenten, aber auch die Unterstützung bei der (streitigen) Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Ein wiederkehrendes Thema stellt insofern auch der Missbrauch von Bankvollmachten sowie Generalvollmachten dar.
Zudem kommt es im Rahmen der erbrechtlichen Beratung und Vertretung immer wieder zu Überschneidungen mit dem Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht. Hier sind Erben insbesondere in Streitigkeiten unter Gesellschaftern (sog. Gesellschafterstreit) sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften (insb. der GmbH) sowie in Streitigkeiten mit Geschäftsführern zu beraten und zu vertreten.