Anwaltliche Tätigkeit
Die Ausrichtung der anwaltlichen Tätigkeit ist zivilrechtlich.
Die Schwerpunkte von Dr. Nils Außner liegen im Erbrecht und Gesellschaftsrecht, dies spiegelt sich auch in den erworbenen Bezeichnungen Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wider. Die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ und „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ wurde Dr. Nils Außner durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten verliehen. Diese spezialisierte Ausrichtung sichert eine dauerhaft hohe Qualität der rechtlichen Dienstleistung bei Beratung und Vertretung. Zudem werden die mit diesen Themengebieten eng zusammenliegenden Rechtsgebiete des Immobilien-, Vertrags- und Familienrechts sowie des Vorsorgerechts behandelt.
Im Erbrecht berät und vertritt Dr. Nils Außner anwaltlich insbesondere Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Pflichtteilsberechtigte. Ein besonderer Schwerpunkt bildet dabei die Geltendmachung aber auch die Abwehr von Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht wie z.B. Pflichtteilsergänzungsansprüche. Daneben sind die Anfechtung von Testamenten sowie die Unterstützung bei der (streitigen) Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften relevante Tätigkeitsbereiche. Ein wiederkehrendes Thema in diesem Bereich stellt die rechtliche Aufarbeitung des (zunehmenden) Missbrauchs von Bankvollmachten sowie Generalvollmachten dar.
Zudem berät und vertritt Dr. Nils Außner im Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht. Hier sind Gesellschafter sowie Geschäftsführer insbesondere in Streitigkeiten unter Gesellschaftern (sog. Gesellschafterstreit) sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften (insb. der GmbH) sowie in Streitigkeiten mit Geschäftsführern zu beraten und zu vertreten.
Oftmals verzahnen sich das Erb- und Gesellschaftsrecht in der Praxis von Dr. Nils Außner dergestalt, dass Erben von Familienunternehmen in Streitigkeiten mit den Organen sowie Mitgesellschaftern des geerbten Familienunternehmens zu beraten und zu vertreten sind.
Darüber hinaus berät und vertritt Dr. Nils Außner Unternehmen und Geschäftsführer im Handelsrecht, insb. in Streitigkeiten aus Handelskäufen und Kaufmännischen Bestätigungsschreiben.