Anwaltliche Tätigkeit

Anwaltliche Tätigkeit

Die Schwerpunkte von Dr. Nils Außner als Rechtsanwalt liegen im Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Dies spiegelt sich auch in den erworbenen Bezeichnungen Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wider. Die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ und „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ wurde Dr. Nils Außner durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten verliehen. Diese spezialisierte Ausrichtung sichert eine dauerhaft hohe Qualität der rechtlichen Dienstleistung bei Beratung und Vertretung. Der Fokus liegt auf der Durchsetzung und Abwehr des Pflichtteilsrechts sowie im Führen, Abwehren und Auflösen von Gesellschafterstreitigkeiten vor allem in Familiengesellschaften.

Erbrecht / Pflichtteilsrecht

Im Erbrecht berät und vertritt Dr. Nils Außner anwaltlich insbesondere Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Pflichtteilsberechtigte.

Den besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Geltendmachung aber auch die Abwehr von Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht wie z.B. Pflichtteilsergänzungsansprüche. In diesem Bereich hat Dr. Außner mehrfach in Fachzeitschriften veröffentlicht und ist als Referent für Volljuristen gefragt.

Daneben sind die Auslegung sowie Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Unterstützung bei der (streitigen) Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften relevante Tätigkeitsbereiche.

Ein wiederkehrendes Thema in diesem Bereich stellt die rechtliche Aufarbeitung des (zunehmenden) Missbrauchs von Bankvollmachten sowie Generalvollmachten dar.

Gesellschaftsrecht

Zudem berät und vertritt Dr. Nils Außner im Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht. Hier sind Gesellschafter sowie Geschäftsführer insbesondere in Streitigkeiten unter Gesellschaftern (sog. Gesellschafterstreit) sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften (insb. der GmbH) sowie in Streitigkeiten mit Geschäftsführern zu beraten und zu vertreten.

Familienunternehmen

Oftmals verzahnen sich das Erb- und Gesellschaftsrecht in der Praxis von Dr. Nils Außner dergestalt, dass Erben von Familienunternehmen in Streitigkeiten mit den Organen sowie Mitgesellschaftern des geerbten Familienunternehmens zu beraten und zu vertreten sind.

Handelsrecht

Darüber hinaus berät und vertritt Dr. Nils Außner Unternehmen und Geschäftsführer im Handelsrecht, insb. in Streitigkeiten aus Handelskäufen und Kaufmännischen Bestätigungsschreiben.

Die Übernahme von Mandanten erfolgt aufgrund hoher Nachfrage aus dem gesamten Bundesgebiet nur in ausgewählten Fällen. Sie erhalten von Dr. Außner aber stets eine fachkundige und Ihre Erfolgsaussichten vollumfänglich auslotende Einschätzung Ihres Sachverhaltes. Auch für die Einholung einer Zweitmeinung steht Ihnen Dr. Außner gerne zur Verfügung.