Familienrecht

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts

„Zum 1.5.2025 tritt das „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts“ (BGBl. 2024 I, Nr. 185) in Kraft […]. Die für die Notarpraxis wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere das Namensrecht bei der Erwachsenenadoption „mit schwachen Wirkungen“: Die Erwachsenenadoption führt nicht mehr zwingend zu einer Änderung des Geburtsnamens[…]

„Pflichtteilsanspruch bleibt trotz Trennung bestehen“

Auf dem Informationsportal ratgeber-notar.de wird auf das Folgende aufmerksam gemacht: „[…] Wenn sich Eheleute scheiden lassen, müssen sie viele Dinge klären. Besonders schwierig wird es, falls ein Partner noch während der Trennung stirbt. Ob der überlebende Partner dennoch erbt, hängt davon ab, wie weit das Scheidungsvorhaben zum Todeszeitpunkt fortgeschritten war.[…]