Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Rechtsanwalt und Notar Dr. Nils Außner nunmehr auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ führen darf. Die Bezeichnung wurde Herrn Dr. Nils Außner durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten verliehen.[…]