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Covid-19/Corona-Pandemie – Wichtige Hinweise

Wir haben weiterhin zu den regulären Geschäftszeiten geöffnet.
Beratungen, Beurkundungen und Beglaubigungen werden wie gewohnt vorgenommen.

Allerdings gelten aus Rücksicht auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Mandantinnen und Mandanten sowie der Allgemeinheit folgende Einschränkungen:

Beratungen, Beurkundungen und Beglaubigungen können nur dann wahrgenommen werden, wenn alle im Termin anwesenden Personen

  1. nicht mit COVID-19 infiziert oder daran erkrankt sind,
  2. sich nicht zum Infektionsschutz in Quarantäne befinden,
  3. sich nicht in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut
    benannten Risikogebiet für COVID-19aufgehalten haben und
  4. keinen Kontakt mit positiv auf COVID-19 getesteten Personen
    oder deren Angehörigen in den letzten 14 Tagen hatten.

Bitte melden Sie sich bei uns in Zweifelsfällen und in unaufschiebbaren Angelegenheiten
zunächst telefonisch, damit wir gemeinsam eine passende Einzelfalllösung finden.

Zutritt zu unseren Räumen erhalten derzeit soweit möglich nur unsere Mandanten sowie Urkundsbeteiligten selbst
und die nach dem BeurkG zwingend zu beteiligenden Personen (z.B. Dolmetscher).

Beachten Sie bitte auch ansonsten die RKI-Empfehlungen zum Infektionsschutz.
Bei uns gilt daher: Lächeln aus zwei Metern Entfernung statt Händedruck.

Infolge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen kommt es
zudem zu längeren Bearbeitungszeiten bei Grundbuchämtern, Gerichten und Behörden.

Bleiben Sie gesund!

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Außner